Wir messen den Energieverbrauch.
Wir übernehmen das Messen und Protokollieren des Energieverbrauchs Ihrer Nutzer
Unsere Techniker machen sich vor Ort ein Bild, erfassen alle Messvoraussetzungen und beraten Sie fachmännisch bei der Auswahl der benötigten Technik. Auch die Messwerte von Altgeräten werden übernommen.
Dank unseres Umrüstungsservices liefern und montieren wir Ihnen die Funk-Messtechnik, die zur Erfüllung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) nötig ist, ganz einfach und bequem.
Laut neuer Heizkostenverordnung müssen Eigentümer und Hausverwalter ab dem 1. Dezember 2021 die monatliche Verbrauchsinformation (uVI) bereitstellen. Die Kosten für die Verbrauchsinformationen werden in der jährlichen Heizkostenabrechnung erfasst. EED steht für Energy Efficiency Directive oder auf Deutsch: Energieeffizienz-Richtlinie. Der EED soll den Energieverbrauch in Immobilien reduzieren, die Umwelt schonen und Nutzern eine transparente Übersicht über ihren Energieverbrauch ermöglichen
EED - Energy Efficiency Directive
Für Hausverwalter und Eigentümer bedeutet der EED Folgendes:
Für Mieter und Mieterinnen bedeutet der EED Folgendes:
Seit Dezember 2021 dürfen Sie in Ihrer Liegenschaft nur noch fernauslesbare, funkfähige Wasserzähler, Wärmezähler und Heizkostenverteiler neu installieren, um die unterjährige Verbrauchsinformation zu ermöglichen. Außerdem müssen Sie den Mietern diese Informationen monatlich zur Verfügung stellen.
Bereits installierte Systeme müssen bis 2027 ausgetauscht werden.
Mieterinnen und Mieter werden dank der Energieeffizienz-Richtlinie monatlich und übersichtlich über ihre Verbräuche informiert. So haben sie ihren Verbrauch im Blick und können leichter Energie einsparen. Ein weiterer Vorteil von fernauslesbaren Messgeräten besteht darin, dass Terminabsprachen mit den Mieterinnen und Mietern entfallen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Heizkostenverordnung
In diesem kurzen Video erklären wir Ihnen, was sich durch die neue Heizkostenverordnung ab Dezember 2021 geändert hat und wie wir Sie dabei unterstützen können, diese Neuerungen umzusetzen.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns!
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich weitere Informationen zur neuen Heizkostenverordnung?
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie zusätzliche Themenbeiträge sowie den Link zur novellierten Heizkostenverordnung. Gern können Sie uns bei weiteren Fragen auch kontaktieren!
