Wärmemengenzähler
Wärmemengenzähler zur Erfassung des Wärmeverbrauchs
Wärmemengenzähler dienen zur Erfassung des Wärmeverbrauchs in Heizkreisläufen und sind eine Alternative zum klassischen Heizkostenverteiler mit Verdunströhrchen. Damit lässt sich die Menge von Wärme ermitteln, die eine Wohneinheit aus dem Heizkreislauf entnommen hat. Diese exakte Verbrauchserfassung ist wichtig für die faire Aufteilung der Heizkosten auf alle Wohneinheiten.
Wir bieten für jeden Anwendungsbereich den richtigen Wärmemengenzähler der Firma Engelmann mit der richtigen Technologie an. Der Kompaktzähler Sensostar mit mechanischem Flügelradprinzip oder der Sensostar U mit Ultraschall-Technologie sorgen für genaue Messergebnisse. Das passende Rechenwerk Sensostar C bieten wir natürlich auch – kombinierbar mit allen gängigen Volumenmessteilen.
Wärmemengenzähler mit Flügelradprinzip oder Ultraschall-Technologie?
Bei Wärmemengenzählern mit mechanischer Erfassung setzt das Wasser, das durch den Zähler strömt, ein mechanisches Flügelrad in Bewegung. Dessen Umdrehungszahl wird von einem Sensor registriert und an das Rechenwerk weitergegeben. Die Durchflussmessung mittels Ultraschall benötigt keine beweglichen mechanischen Teile, die verschleißen können. Ein weiterer Vorteil der Ultraschall-Technologie ist, dass weder Schmutz noch Fremdkörper den Zähler blockieren oder beschädigen können.
Wir beraten Sie gern bei der Auswahl der richtigen Messtechnik!
Eigenschaften des Wärmemengenzählers Sensostar und Sensostar C
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Ultraschall: Ultraschall-Volumenmessteil bis
qp 10 erhältlich -
Ultraschall: Hochtemperaturvariante (15 – 130 °C)
für den Einsatz in Fernwärmeanlagen -
Modul-Lösung für verschiedene
Kommunikationsschnittstellen für große Flexibilität
und geringere Lagerhaltungskosten -
Leichte Systemanbindung u. a. mit
3 Impulseingängen oder 1-2 Impulsausgängen -
Durchflusssensoren für alle gängigen Einbaustellen
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Präzise Messungen durch 2/60 s dynamischen
Temperaturmesszyklus -
Funk-Übertragung und Anzeige von 15 Monats- und 15 Halbmonatswerten im Kompakttelegramm
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Speicherung von 24 Monats- und 24 Halbmonatswerten
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Temperatursensor-Variante mit 6 Metern Länge
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Öffenbares Gehäuse
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Leicht austauschbare Batterie
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Hohe Sicherheit durch Schutzklasse IP65
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Flexibilität vor Ort durch einmaliges Einstellen des Einbauortes und der Energieanzeige sowie der Glykolart und –konzentration
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Integrierte Vorbereitung für Netzversorgung
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Schnelles Monitoring durch optionales externes Netzteil möglich

Eigenschaften des Rechenwerks Sensostar
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Verbesserter Öffnungsmechanismus
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Modul-Lösung für verschiedene
Kommunikationsschnittstellen für große Flexibilität
und geringere Lagerhaltungskosten -
Leichte Systemanbindung u.a. mit 3 Impulseingängen oder
max. 2 Impulsausgängen -
Präzise Messungen durch 30 Sek. Temperaturmesszyklus
bei einer Batterielebensdauer von 7 Jahren -
Optional 60 Sek. Temperaturmesszyklus mit
Batterielebensdauer 10 Jahre -
Optional 2 Sek. Temperaturmesszyklus mit Netzteil für schnelles Monitoring
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Funk-Übertragung und Anzeige von 15 Monats- und 15 Halbmonatswerten im Kompakttelegramm
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Speicherung von 24 Monats- und Halbmonatswerten
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Flexibilität vor Ort durch einmaliges Einstellen des Einbauortes und der Energieanzeige sowie der Glykol-Art und -konzentration
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Integrierte Vorbereitung für Netzversorgung
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OMS-konform (Verschlüsselung OMS 4 Mode 5 und Mode 7)

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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Wärmezähler und Heizkostenverteiler?
Im Gegensatz zu Heizkostenverteilern messen Wärmezähler den physikalischen Nenndurchfluss (Wärmemenge) von Energie, weshalb sie auch als Wärmemengenzähler bezeichnet werden. Die Messgeräte weisen den Wasserverbrauch als Kubikmeter und den Wärmeverbrauch als Kilowattstunde (kWh) aus.
Sind Wärmezähler datenschutzkonform?
Die installierten Zähler gewährleisten nach dem aktuellen Stand der Technik den Datenschutz und die Datensicherheit. Maßgeblich dafür sind Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Daten dürfen nach § 6b HeizkostenV nur zum Zweck der Abrechnung und der Erfüllung der Informationspflichten erhoben werden. Der Eigentümer/Verwalter muss jeden Nutzerwechsel unverzüglich mitteilen, um zu gewährleisten, dass kein neu eingezogener Nutzer den Verbrauch des vorherigen Nutzers einsehen kann.
Wo finde ich weitere Informationen zur neuen Heizkostenverordnung?
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie zusätzliche Themenbeiträge sowie den Link zur novellierten Heizkostenverordnung.
